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Umfrage: Erfahrungen mit der psychiatrischen Pflichtversorgung in Berlin – aus Sicht von Betroffenen geschlechtsbezogener Gewalt

Betroffene und Fachkräfte aus dem Gewaltschutzsystem berichten schon lange, dass geschlechtsbezogene Gewalt und ihre Folgen für die psychische Gesundheit in den Angeboten der regionalen psychiatrischen Pflichtversorgung in Berlin nicht immer ausreichend berücksichtigt werden. Die Fachstelle Traumanetz Berlin möchte mit dieser Umfrage dazu beitragen diese unterschiedlichen Erfahrungen von Betroffenen sichtbar zu machen.

Wenn Sie in Ihrem Leben von geschlechtsbezogener Gewalt betroffen waren oder aktuell sind und Erfahrungen mit dem Hilfesystem der psychiatrischen Pflichtversorgung in Berlin gemacht haben, möchten wir Sie einladen, an dieser Online-Umfrage teilzunehmen.

Die Beantwortung dauert ca. 05-10 Minuten.


 

      

 

Hinweis zur Selbstfürsorge:

Das Thema der Umfrage oder manche Fragen können Erinnerungen oder Gefühle aufkommen lassen, die belastend sein können. Bitte achten Sie während der Teilnahme gut auf sich. Sie können jederzeit pausieren oder abbrechen.

Folgende Links können hilfreich sein:

• Übungen zur Selbstfürsorge / Stabilisierung
• Unterstützungsangebote in Berlin: Datenbank hilfe-in-berlin.de  |   Hilfe & Adressen für Betroffene  |  Hilfekompass vom Traumanetz Berlin 

Definitionen:

Geschlechtsbezogene Gewalt bedeutet: Gewalt, die sich gegen das (zugeschriebene) Geschlecht oder die Geschlechtsidentität einer Person richtet. Dazu gehören beispielsweise Partnerschaftsgewalt/Häusliche Gewalt, Sexualisierte Gewalt, Gewalt in der Kindheit und TIN*/queerfeindliche Gewalt sowie andere Formen.

Regionale psychiatrische Pflichtversorgung bedeutet: Die beteiligten Leistungsträger (Anlaufstellen) sind verpflichtet, Menschen mit psychischen Krisen oder Erkrankungen in ihrem Wohnumfeld zu versorgen. Dafür arbeiten sie in einem abgestimmten und verbindlichen System zusammen. Dazu gehören beispielsweise der Sozialpsychiatrische Dienst, psychiatrische Kliniken und Angebote der Eingliederungshilfe sowie andere Formen. In Gefährdungssituationen kann die Versorgung als letztes Mittel auch gegen den Willen der Person erfolgen (z.B. Unterbringung). Dafür gelten enge gesetzliche Voraussetzungen.

Dies ist eine anonyme Umfrage.

In den Umfrageantworten werden keine persönlichen Informationen über Sie gespeichert, es sei denn, in einer Frage wird explizit danach gefragt.

Wenn Sie für diese Umfrage einen Zugangscode benutzt haben, so können Sie sicher sein, dass der Zugangsschlüssel nicht zusammen mit den Daten abgespeichert wurde. Er wird in einer getrennten Tabelle aufbewahrt und nur aktualisiert, um zu speichern, ob Sie diese Umfrage abgeschlossen haben oder nicht. Es gibt keinen Weg, die Zugangscodes mit den Umfrageergebnissen zusammenzuführen.